1. Der Strafkläger reichte am 7. September 2018 im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren Anzeige gegen seinen amtlichen Verteidiger (nachfolgend: Beschuldigter) sowie die im erstinstanzlichen Verfahren zuständige Verfahrensleitung ein. Am 30. Oktober 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Amtsmissbrauchs sowie Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand.