1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Beschleunigungsgebot verletzt hat. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das gegen die Beschuldigten 1-3 geführte Strafverfahren BM 15 719 beförderlich voranzutreiben mit dem Ziel, bis spätestens Ende April 2019 Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern.