Gemäss Art. 397 Abs. 4 StPO kann die Beschwerdekammer der Staatsanwaltschaft im Fall einer Rechtsverzögerung Weisungen erteilen und für deren Einhaltung Fristen setzen. Die Staatsanwaltschaft stellt in Aussicht, das Verfahren per Ende April 2019 abzuschliessen inkl. Anklageerhebung. Bereits mit Schreiben vom 17. April 2018, d.h. bei Kenntnis der neuerlichen Anzeigen vom 30. Oktober 2017 und Ende 2017 hat die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer in Aussicht gestellt, die Untersuchung in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum Abschluss zu bringen, was in der Folge nicht passiert ist.