6 das vorliegende Verfahren bereits lange angedauert hatte, musste die Abklärung umgehend in die Wege geleitet werden. Mit einer Antwort wäre demnach spätestens ca. im Frühling/Sommer 2018 zu rechnen gewesen. Etwaige begründete Verzögerungen, allenfalls durch das Migrationsamt, wurden von der Staatsanwaltschaft nicht geltend gemacht.