Fest steht indes, dass dieses separate Verfahren BM 17 33905 bis zum Zeitpunkt der Verfahrensabtrennung am 8. Mai 2018 resp. letztlich bis heute offenbar nicht mit dem bereits bestehenden Verfahren gegen den Beschwerdeführer vereinigt wurde. Dasselbe gilt auch betreffend die Anzeige gegen den Beschuldigten 3 wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz. Die Anzeige erfolgte gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft Ende 2017. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge Abklärungen beim Migrationsamt des Kantons Bern zur ausländerrechtlichen Situation des Beschuldigten 3 getätigt.