Nach den Einvernahmen am 13. und 27. September 2017 erfolgten wiederum bis heute keine weiteren Untersuchungshandlungen mehr. Die Staatsanwaltschaft beruft sich zwar darauf, dass am 30. Oktober 2017 eine weitere Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung eingegangen sei. Inwiefern hier Untersuchungshandlungen getätigt wurden, erschliesst sich der Beschwerdekammer in Strafsachen indes nicht. Entsprechendes wurde auch von der Staatsanwaltschaft nicht geltend gemacht. Fest steht indes, dass dieses separate Verfahren BM 17 33905 bis zum Zeitpunkt der Verfahrensabtrennung am 8. Mai 2018 resp.