lichen und neuen Delikte gegen die Beschuldigten 1-3 und den Beschwerdeführer getätigt hat (Einvernahmen; Hausdurchsuchung; Beschlagnahme; Einholung eines Berichts des Kriminaltechnischen Dienstes sowie eines rechtsmedizinischen Gutachtens beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung). Ab September 2016 erfolgten mit Ausnahme von drei staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen am 13. resp. 27. September 2017 betreffend den Vorwurf gegen den Beschuldigten 1 wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und sexueller Nötigung keine weiteren Beweiserhebungen mehr.