5 (zunächst Verfahrensvereinigung 5. Februar 2015 mit einer neu angehobenen Untersuchung gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten, danach Ausdehnungen des Strafverfahrens auf weitere Straftatbestände gegen den Beschwerdeführer und den Beschuldigten 1, anschliessend wieder Abtrennung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführers als Beschuldigten am 8. Mai 2018). Zudem vermag allein der Umstand, dass die Verfahrensvereinigung am 5. Februar 2015 ex post betrachtet möglicherweise als nicht sinnvoll resp.