Für diese ursprünglichen ersten Vorwürfe erscheint isoliert betrachtet eine Gesamtverfahrensdauer von über vier Jahren klarerweise als zu lang, zumal seit der letzten Einvernahme im März 2015 keine weiteren Ermittlungshandlungen mehr erfolgten. Die Generalstaatsanwaltschaft resp. die Staatsanwaltschaft haben zwar dem Grundsatz nach einlässlich begründet, weshalb sich das Verfahren in der Folge weiter verzögert hat