Aus den Akten ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft bereits am 17. Januar 2015 ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-3 betreffend den Vorfall vom 15. Januar 2015 (Vorwurf des Angriffs und der Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers und einer weiteren Person) sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz eröffnet hat. Für diese ursprünglichen ersten Vorwürfe erscheint isoliert betrachtet eine Gesamtverfahrensdauer von über vier Jahren klarerweise als zu lang, zumal seit der letzten Einvernahme im März 2015 keine weiteren Ermittlungshandlungen mehr erfolgten.