Eine hohe Geschäftslast mit prioritär zu behandelnden Haftfällen ist bei der Beurteilung angemessener Verfahrensdauer ebenfalls zu beurteilen (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 373 vom 26. Oktober 2017). 4.2 Aus den Akten ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft bereits am 17. Januar 2015 ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-3 betreffend den Vorfall vom 15. Januar 2015 (Vorwurf des Angriffs und der Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers und einer weiteren Person) sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz eröffnet hat.