Der zuständige Staatsanwalt stelle in Aussicht, dass mit dem Abschluss der Untersuchung inkl. Anklageerhebung Ende April 2019 gerechnet werden dürfe, wobei er in der Zeit von Januar bis April 2019 zusätzlich zum anfallenden Pikettdienst drei umfangreichere Anklagevertretungen vor Gericht zu bewältigen habe. Gestützt auf die gemachten Ausführungen werde deutlich, dass die Rüge des Beschwerdeführers wegen Rechtsverzögerung fehl gehe.