Sein Anspruch auf Verfahrensbeschleunigung sei daher etwas geringer als derjeinge der beschuldigten Person. Bei einer Überprüfung der angemessenen Verfahrensdauer sei ausserdem auch die anfallende Geschäftslast der Staatsanwaltschaft gebührend zu berücksichtigen. Der zuständige Staatsanwalt stelle in Aussicht, dass mit dem Abschluss der Untersuchung inkl. Anklageerhebung Ende April 2019 gerechnet werden dürfe, wobei er in der Zeit von Januar bis April 2019 zusätzlich zum anfallenden Pikettdienst drei umfangreichere Anklagevertretungen vor Gericht zu bewältigen habe.