3 weder praktikabel noch sachlich sinnvoll. Aus diesem Grund wurde das Verfahren betreffend die Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer am 08.05.2018 vom übrigen Verfahren abgetrennt (Art. 30 StPO). Dies, damit das Verfahren, in welchem der Beschwerdeführer Opfer ist, unabhängig von seiner eigenen fortdauernden Delinquenz zum Abschluss gebracht werden kann. Da der Beschuldigte 3 (E.___