Diese führt das Folgende aus: Vorweg ist festzustellen, dass das am 17.01.2015 eröffnete Verfahren (BM 15 719) gegen die nunmehr Beschuldigten 1 (A.________), 2 (C.________) und 3 (E.________) nach einer Ausdehnung am 05.02.2015 ursprünglich auch gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten geführt wurde. Da der Beschuldigte A.________ aber auch der Beschwerdeführer selber während laufender Untersuchung mehrfach erneut delinquierten, bedurfte es weiterer Untersuchungshandlungen, die auf Anfrage des Beschwerdeführers im Schreiben vom 25.05.2016 dargelegt wurden.