Das Strafverfahren laufe mittlerweile seit beinahe vier Jahren. Bezogen auf den interessierenden Vorfall (Angriff auf den Beschwerdeführer) seien die letzten Verfahrenshandlungen im Frühling 2015 ergangen. Es sei nicht geklärt, weshalb diverse Verfahren zunächst vereinigt worden seien, um nach Monaten wieder getrennt zu werden. Dass sich der Beschuldigte 1 erneut strafbar gemacht habe, habe nebensächliche Bedeutung für den Beschwerdeführer. Das Verfahren sei auch nicht besonders komplex. Es sei nicht unüblich, dass wenn eine Strafakte liegen bleibe, weitere Delikte hinzukämen.