Beschuldigten 1-3 getrennt und unter der Verfahrensnummer BM 15 13973 separat weitergeführt. Am 28. November 2018 reichte der Beschwerdeführer Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge das Folgende: Die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland sei anzuweisen, in dem von ihr geführten Strafverfahren mit dem Aktenzeichen BM 15 719 gegen A.________, C.________ und E.________ unverzüglich die nächsten Verfahrenshandlungen vorzunehmen und die Beschuldigten beim Regionalgericht Bern- Mittelland anzuklagen.