Am 1. März 2016 erfolgte eine weitere Ausdehnung des Verfahrens BM 15 719 gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Am 6. Juli 2016 wurde das gegen den Beschwerdeführer zunächst separat geführte Verfahren BM 16 7003 wegen Diebstahls mit dem Hauptverfahren BM 15 719 vereinigt. Ebenfalls am 6. Juli 2016 wurde das Verfahren BM 15 719 gegen den Beschwerdeführer ausgedehnt wegen Raubes.