Am 5. Februar 2015 wurde das Verfahren auf den Beschwerdeführer ausgedehnt wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 22. April 2015 wurde das gegen den Beschwerdeführer zunächst separat geführte Verfahren BM 15 13973 wegen sexueller Nötigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit dem Hauptverfahren BM 15 719 vereinigt. Am 1. März 2016 erfolgte eine weitere Ausdehnung des Verfahrens BM 15 719 gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz.