16 Abs. 1 Bst. c und i des Geschäftsreglements des Regionalgerichts Bern-Mittelland (GeschR RG BM; BSG 163.23) geregelt. Danach ist die Abteilungskonferenz zuständig für die Regelung der Geschäftszuteilung und den Erlass eines abteilungsinternen Geschäftsreglements. Aus dem Staatskalender (abrufbar im Internet unter: http://www.sta.be.ch) ist ersichtlich, dass der Gesuchsgegner Richter der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland ist.