Der Beschwerdeführer sei am 18. Oktober informiert worden, dass die Spitex per sofort keine Einsätze mehr bei ihm leisten werde (Beilage Raster 5). Die von ihm gegenüber der Beschuldigten gemachten Beschuldigungen seien haltlos, weil sie weder in die Erstellung der Gefährdungsmeldung involviert gewesen noch über deren Erstellung informiert worden sei. Zudem habe sie ihren letzten Einsatz beim Beschwerdeführer am 26. September