___ und der Spitex verleumdet worden bin. Wer genau wem was gesagt hat, muss von der Polizei untersucht werden. Es kann nicht sein, dass das Verfahren ohne polizeiliche Ermittlungen einfach so zu den Akten gelegt wird. Das Bundesgericht ist von mir über diesen Fall in Kenntnis gesetzt, Strassburg ebenfalls. Zudem habe ich die Presse in Kenntnis gesetzt, die sich gewundert [hat], wie man bei der Spitex über die KESB versucht, unbequeme Leute wie mich aufs übelste […] zu verleumden. […] Die von der Spitex sind so blöd, dass diese verlogene A.________ hätte erzählen können, ich hätte ihr zwischen die Beine gelangt oder an den Hintern gefasst.