Es handelt sich bei der Eingabe um einen Rundumschlag gegen eine grössere Anzahl von Personen, die im Gesundheitsdienst tätig sind und denen diverse angeblich strafbare Handlungen vorgeworfen werden, ohne dass diese näher spezifiziert würden. Mit Verfügung vom 12. November 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Am 22. November 2018 erhob der Beschwerdeführer dagegen Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 29. November 2018 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.