1. Am 23. Oktober 2018 verfasste B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) sowie nicht namentlich genannte weitere Mitarbeitende der Spitex C.________ wegen Ehrverletzungsdelikten und falscher Anschuldigung. Sinngemäss machte er Zivilansprüche geltend, sodass von einer Konstituierung als Privatkläger auszugehen ist. Es handelt sich bei der Eingabe um einen Rundumschlag gegen eine grössere Anzahl von Personen, die im Gesundheitsdienst tätig sind und denen diverse angeblich strafbare Handlungen vorgeworfen werden, ohne dass diese näher spezifiziert würden.