8 Flucht entziehen könnte. Die Kollusionsgefahr wird allein mit einer unbeeinflussten Einvernahme an der Hauptverhandlung begründet. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer und auch die weiteren Mitbeschuldigten an der Hauptverhandlung erscheinen werden. Das Regionalgericht kann sich folglich selbst ein Bild vom Beschwerdeführer und auch von G.________ machen und demnach das Unmittelbarkeitsprinzip wahren. Sollte G.________