4.5 Der Beschwerdeführer wendet dagegen ein, seit dem letzten Haftverlängerungsentscheid seien alle Beschuldigten und sämtliche bislang bzw. früher Verdächtigten mehrmals und bis ins letzte Detail befragt worden. Es seien nicht nur alle denkbaren subjektiven, sondern auch sämtliche objektiven Beweismittel gesichert worden. Der Sammelrapport der Kantonspolizei Bern liege vor und es seien die Schlusseinvernahmen durchgeführt worden. Mithin sei die Untersuchung abgeschlossen und das Beweisergebnis gestützt auf die erhobenen Beweise fixiert.