Angesichts der vorliegenden Ermittlungsergebnisse wurde der dringende Tatverdacht vom Zwangsmassnahmengericht zu Recht bejaht. Für Details kann auf die vorstehend wiedergegebenen Haftanträge sowie die entsprechende Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts verwiesen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschwerdeführer zudem Begünstigung und Hehlerei vor. Hierzu hat sich das Zwangsmassnahmengericht nicht geäussert. Wie es sich damit verhält, kann angesichts der vorliegenden Ausgangslage offen bleiben.