3 Weiter wird der Beschwerdeführer dringend verdächtigt, am Einbruchdiebstahl vom 18./19. Dezember 2017 an der J.________(Adresse) z.N. der K.________(Aktiengesellschaft) sowie an den Einbruchdiebstählen vom 22./23. Dezember 2017 an der L.________(Adresse) z.N. des M.________(Institut) sowie der N.________(Unternehmung) als Chauffeur/Aufpasser mitbeteiligt gewesen zu sein.