Gestützt auf die vorliegenden Ermittlungsergebnisse ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer ein wesentlicher Teil der Gruppierung gewesen ist, welche den Raubüberfall auf die D.________(Schmuckgeschäft) geplant und am 27. Dezember 2017 ausgeführt hat (vgl. dazu auch den ausführlichen Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2018 samt Ausführungen zu den Ermittlungsergebnissen). Er stand in der massgeblichen Zeit, so insbesondere auch am Tattag, in engem Kontakt mit den weiteren mutmasslichen Beschuldigten, insbesondere mit I.________, welcher als Haupttäter das Opfer rücksichtslos angriff und schwer verletzte, sowie mit