Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer für eine Dauer von drei Monaten bis zum 28. Juni 2018 an. Die Untersuchungshaft wurde am 3. Juli 2018 um zwei Monate bis am 28. August 2018 sowie am 31. August 2018 um drei Monate bis am 28. November 2018 verlängert. Am 20. November 2018 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut um einen Monat bis am 31. Dezember 2018. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 23. November 2018 Beschwerde.