3. Der Beschwerdeführer wirft den Beschuldigten zusammengefasst vor, sie hätten eigenmächtig und ohne Auftrag eine willkürliche Pfändungsankündigung erstellt bzw. diese abgeändert. Die angebliche Gläubigervertretung und der vermeintliche Gläubiger seien von Hand gestrichen worden. Zudem sei der vermeintliche Gläubiger von den Beschuldigten eigenmächtig von «F.________ AG» in «G.________ AG» abgeändert worden. Daneben rügt der Beschwerdeführer zahlreiche Verletzungen von Verfahrensrechten.