Auf die rechtsgenügend dargelegte und begründete Beschwerde ist einzutreten und gutzuheissen. Die angefochtene, unzulässige Nichtanhandnahmeverfügung EO 11789/DIF ist umgehend aufzuheben. 2. Verlangt wird die Weiterführung einer ordentlichen, unabhängigen Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten C.________/B.________/A.________/D.________. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird um eine ausserkantonale Strafuntersuchung ersucht, insbesondere ist die Befragung der Täterschaft vom Strafanzeigesteller E.________ zu veranlassen. Verlangt wird eine ordentliche Beweiserhebung.