1. Am 5. November 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die vier Beschuldigten wegen ungetreuer Amtsführung, Amtsmissbrauchs, Amtsanmassung, Urkundenfälschung im Amt, Nötigung sowie Drohung und Begünstigung nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. November 2018 Beschwerde ein. Er stellte folgende Anträge: «1. Auf die rechtsgenügend dargelegte und begründete Beschwerde ist einzutreten und gutzuheissen.