Die Kostennoten von Rechtsanwalt D.________ und von Rechtsanwalt Dr. B.________ geben zu keinen Bemerkungen Anlass. 15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer auferlegt.