richtigerweise sogleich im Rahmen der Einstellungsverfügung. 7.3 Es verbleibt im Lichte des Ausgeführten festzustellen, dass die zum Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung hängigen Beweisanträge korrekterweise abgewiesen wurden: Namentlich mit der verlangten «Prüfung der Datenbank ‹tribuna›» und der «Nachfrage beim Obergericht des Kantons Bern» wurden Beweisanträge gestellt,