7.2.4 Zur angeblichen Datenbeschädigung i.S.v. Art. 144bis StGB Der Beschwerdeführer stellte auch Strafantrag wegen eines möglichen Delikts nach Art. 144bis StGB (siehe Stellungnahme Beschwerdeführer vom 10. Juli 2018, nicht paginierte S. 2 [Fasz. 3.6]): Des Weiteren ist auffallend, dass sich Herr C.________ ausweislich seiner schriftlichen Stellungnahme an weitere Details meines Vorbringens erinnern konnte, dies aber nicht im finalen Protokoll erwähnt wird. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob es ursprünglich eine andere ausführlichere (elektronische) Version des Protokolls gegeben hat, welche im Nachhinein ,frisiert` wurde.