Es handelt sich um die Vorladungsverfügung zur Hauptverhandlung mit dem Kürzel GAU (Gerichtssekretärin H.________), welche Gerichtspräsidentin G.________ in Vertretung des Beschuldigten 1 am 11. Juli 2017 unterschrieben hat. Näher befasst hat sich Gerichtspräsidentin G.________ mit dem Dossier jedoch nicht: Direkt vor der fraglichen Verfügung ist in den Akten nämlich ein «Instruktionsblatt» ersichtlich, anhand welchem die Gerichtskanzlei nach richterlicher Instruktion die Vorladungsverfügung zur Unterschrift vorbereitet. Dieses Instruktionspapier wurde bereits am 6. Juli 2017 – und zwar vom Beschuldigten 1 – unterzeichnet.