[…]. Auch das Bundesgericht hat die Abweisung des Ausstandsgesuchs des Privatklägers gegen das Regionalgericht Bern-Mittelland durch die Beschwerdekammer des Obergerichts geschützt und festgehalten, es gebe „keinen Anlass, davon auszugehen, das Vorgehen sei hinter den Kulissen geplant worden" ([…] BGE 1B 119/2018 vom 29. Mai 2018 E. 6.6.2). Die Beschuldigten Ziffer 1 und 2 haben – wie dargestellt – weder den (objektiven) Tatbestand des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StrGB) noch den (objektiven) Tatbestand der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StrGB) erfüllt. Ein rechtswidriges Verhalten gegenüber dem Privatkläger liegt nicht vor.