Im Nachgang zur Hauptverhandlung vom 21. August 2017 will der Privatkläger schlecht geschlafen haben und nach Erhalt des Verhandlungsprotokolls in eine Art Schockzustand geraten sein, dem Ende August 2017 auf der Notaufnahme des Inselspitals Bern medizinisch habe begegnet werden müssen […]. Nachdem […] die Hauptverhandlung vom 21. August 2017 objektiv keine „Inszenierung" bzw. kein gegen den Privatkläger gerichteter „Schauprozess" gewesen ist –, wofür der Beschuldigte Ziffer 1 subjektiv wissentlich und willentlich verantwortlich gezeichnet hätte, steht der (angeblichen)