Es ist mittlerweile gerichtsnotorisch, dass sich der Beschwerdeführer seit etlicher Zeit und insb. bereits vor der Verhandlung vom 21. August 2017 intensiv mit Zuständen in der schweizerischen Justiz beschäftigt, die er mit aller Vehemenz als Missstände betrachtet. Beinahe zahllose öffentlich einsehbare Urteile, aber auch die vom Beschwerdeführer am 21. August 2017 erwähnte 500-seitige Eingabe an die Justizkommission des Kantons Bern belegen dies (zur Website des Bundesgerichts: ;