11 7.2.3 Zur psychischen Belastung (als angebliche Körperverletzung i.S.v. Art. 123 StGB) In der angefochtenen Verfügung wird einlässlich dargestellt, dass und warum kein Schauprozess inszeniert wurde und einer angeblichen Körperverletzung namentlich der Rechtfertigungsgrund von Art. 14 StGB entgegenstünde.