Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich das vom a.o. Staatsanwalt anlässlich der Hauptverhandlung erwähnte Vertrauen in die Justiz offensichtlich auf das vorliegend konkrete Verfahren und die Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung in diesem Verfahren bezog. Das Regionalgericht hat zwar nicht nur ihm genehme Kritik anzuhören, allerdings muss sich diese auf das konkrete Verfahren beziehen. Generelle Kritik an der bernischen Justiz stellt keinen konkreten Einwand gegen das laufende Verfahren dar.