144bis Ziff. 1 Abs. 1 StGB (Datenbeschädigung) erfüllt, wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht (zur Theorie vgl. die angefochtene Verfügung, S. 6) Art. 312 StGB (Amtsmissbrauch) erfüllen Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmäs-