Nach zweimalig gewährter Fristverlängerung hielt der Beschwerdeführer in der Replik vom 8. März 2019 an seinen Rechtsbegehren fest. Am 13. März 2019 edierte die Beschwerdekammer in Strafsachen die Akten PEN 17 325 (beim Regionalgericht resp. bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland).