Staatsanwalt parteiöffentlich als Zeuge einvernommen. Die Parteien hatten im Weiteren Gelegenheit, Beweisanträge zu stellen und Beweisurkunden einzureichen. Am 13. August 2018 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die von den Parteien bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Unterlagen zu den Akten erkenne und sie beabsichtige, die Untersuchung gegen die beiden Beschuldigten unter Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton einzustellen. Sie setzte Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge.