Zudem sei wahrheitswidrig protokolliert worden, dass der dortige Privatkläger F.________ auf eine Stellungnahme verzichtet habe. Wegen des Ablaufs der Gerichtsverhandlung habe sich der psychische Zustand des Beschwerdeführers verschlechtert. Aufgrund der besonderen örtlichen und personellen Nähe wurden die Anzeigen des Beschwerdeführers an die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zur Prüfung zugewiesen. In der Folge eröffnete der Leitende Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland unter anderem gegen die beiden Beschuldigten eine Strafuntersuchung.