Die Vorwürfe lassen sich wie folgt umreissen: Im Zusammenhang mit dem Widerruf seines amtlichen Mandats wegen eines Interessenskonflikts im Verfahren PEN 17 235 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sei gegen den Beschwerdeführer ein Schauprozess inszeniert worden, um ihn einer erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 3 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) auszusetzen. Der Beschuldigte 1 sei mutmasslich schon Mitte Juli 2017 über die angebliche Doppelvertretung informiert worden. Er habe dennoch zugewartet. Es entstehe der Eindruck, dass der Vortrag des a.o.