05.002.287 und 05.002.289]. Anlässlich seiner Einvernahme vom 7. August 2018 akzeptierte der Beschuldigte 1 die von der Staatsanwaltschaft vorgehaltenen Überweisungen von insgesamt CHF 740‘000.00 im Zeitraum von 2011 bis August 2015 (Einvernahmeprotokoll Z. 1457 ff. [pag. 05.002.371 f.]). Aufgrund des Papertrails bzw. der analysierten Kontenbewegungen