Weder lässt sich ein solcher mit den womöglich entstehenden höheren Kosten begründen noch ergibt er sich aus dem Beschleunigungsgebot. Der Grundsatz der Prozessökonomie geht nicht so weit, dass zwingend gemeinsam zu beurteilende Beschuldigte die Möglichkeit erhalten, bei einem Geständnis rasch und ohne öffentliche Gerichtsverhandlung abgeurteilt zu werden. Ein Beschuldigter hat keinen unabdingbaren Anspruch auf ein Strafbefehlsverfahren, nur weil es einfacher, billiger, ohne Öffentlichkeit und damit vorteilhafter für ihn ist.