Er bezichtigt ihn mehrfach direkt der Lüge. In einer solchen Konstellation sind beide Beschuldigte im gleichen Verfahren gerichtlich zu befragen und deren angebliche Straftaten gemeinsam zu beurteilen. Auch anderweitig lässt sich mit Blick auf die dargestellte Literatur und Rechtsprechung kein sachlicher Grund für eine Verfahrenstrennung erkennen. Weder lässt sich ein solcher mit den womöglich entstehenden höheren Kosten begründen noch ergibt er sich aus dem Beschleunigungsgebot.